IMPRESSUM & AGB



Offenlegung gem. § 14 UGB, § 25 MedienG sowie § 5 ECG:


GLÜXTRAINER

Fa. Annemarie Musmar BA


Edisonstraße 12

4600 Wels


Tel: +43 / (0) 650 / 51 11 640

Mail: hello@gluextrainer.com

Web: www.gluextrainer.com


Gerichtsstand: 4600 Wels

Mitglied der WKOÖ/Sparte: 'Humanenergetik', 'Raumenergetik' und 'neue Selbstständige'

Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at



Keine UID-Nummer gemäß Kleinunternehmerregelung.



AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines
1. Geltungsbereich, Rechtsnatur
Sämtliche Mentaltraining- und sonstigen Dienstleistungen werden unter (ergänzender) Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Mit der (schriftlichen oder mündlichen) Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber (im Folgenden auch „Klient“) angenommen. Weitere, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer (im Folgenden auch „Mentaltrainer“) nur verbindlich, sofern diese schriftlich niedergelegt oder anerkannt sind.
Die mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
2. Unterbeauftragung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen heranzuziehen.
3. Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Die Vergütung wird durch Individualvereinbarung geregelt.
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Urheberrecht
Alle an den Auftragnehmer ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen steht alleine dem Auftragnehmer zu. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Sitzungen oder anderen Leistungen des Auftragnehmers ist nur mit dessen schriftlicher Genehmigung zulässig.
5. Haftung und Gewährleistung
Die Informationen und Ratschläge in den Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Auftragnehmer sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Eine Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers wird, im rechtlich zulässigen Umfang, ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Alle persönlichen Angaben des Klienten werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erfassung und Nutzung seiner Daten durch den Auftragnehmer, im Rahmen der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen, einverstanden. Die Daten werden vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass E-Mail Adressen der Klienten genutzt werden um auf Neuigkeiten, Angebote, Informationen etc. des Auftragsnehmers aufmerksam zu machen. Falls dies von Kundenseite nicht gewünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an hello@gluextrainer.com unterbunden werden.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, Wels vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
II. Besondere Bestimmungen für Einzel- Mentaltraining
1. Gegenstand
Der Mentaltrainer erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht. Insbesondere schuldet der Mentaltrainer kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Das Mentaltraining ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
2. Vertragsschluss, Vergütung
Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Klienten sowie die entsprechende Auftragsannahme des Mentaltrainers zustande. Die Auftragserteilung durch den Klienten und die Auftragsannahme durch den Mentaltrainer kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen oder persönlichen Auftrag erfolgen.
Abgegebene Angebote sind freibleibend. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich in Euro. Für Mentaltraining- und Beratungsleistungen, Nebenkosten wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden die in der Trainingsvereinbarung festgelegten Vergütungen bzw. Gebühren berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner der Vergütung.
Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Präsenzterminen nach der Sitzung in bar gegen Quittung und/oder Rechnung, ansonsten unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug bar oder unbar zur Zahlung fällig.
3. Terminvereinbarungen, Ort, Dauer, Absage
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für ein gegebenenfalls als kostenlos vereinbartes Vorgespräch. Zeit und Ort des (Telefon-) Mentaltrainings werden von den Parteien einvernehmlich und nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine Sitzung dauert 60 Minuten, eine Doppelstunde entspricht 2 x 60 Minuten = 120 Minuten. Je nach Anliegen kann sich das Mentaltraining von einem einmaligen Gespräch bis zu einem über mehrere Monate in Anspruch nehmenden Prozess erstrecken.
Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens zwei Tage vor dem Termin möglich. Danach und bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.
4. Leistungserbringungshindernisse
Der Mentaltrainer ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungserbringungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Mentaltrainer den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. In jedem Fall wird der Mentaltrainer den Klienten auch schriftlich informieren (per SMS oder E-Mail ist ausreichend), sofern der Klient telefonisch nicht zu erreichen war. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Klient. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.
5. Mitwirkungspflicht des Klienten
Ein Mentaltraining erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Mentaltrainer macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Mentaltraining ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden können. Der Mentaltrainer steht dem Klient als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern.
6. Abgrenzung zur Psychotherapie
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit.
Mentaltraining ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Mentaltraining ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Mentaltraining basiert auf einer Trainer-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Mentaltrainers klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Das Ergebnis eines Mentaltrainings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Mentaltraining dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist und grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein.
7. Beendigung der Vertragsbeziehung
Entscheidet der Klient, dass er die Dienstleistung des Mentaltrainers nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, so kann er jederzeit den Vertrag durch schriftliche Erklärung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen. Für bereits vereinbarte Termine gilt Ziffer II. 3. Absatz 3 entsprechend.